Hinweis zu Spendenquittungen / Zuwendungsbestätigungen

Wir sind wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit. Der Verein ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und Spenden Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Bei Spenden bis zu 300 € genügt (seit 1.1.2021) der Zahlungsbeleg (z.B. Kopie Ihres Überweisungsbeleges oder Kontoauszuges) als Zuwendungsbestätigung zur steuerlichen Geltendmachung bei der Einkommensteuererklärung.

Bestätigung der Gemeinnützigkeit für Spenden bis 300 € zum Herunterladen

Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung von uns erhalten wollen, geben Sie bitte bei der Überweisung bzw. im Spendenformular Ihre vollständige Adresse an.